RATGEBER FÜR BETRIEBE
Reverse Charge bei Schrott: Was § 13b UStG für Ihren Betrieb bedeutet
Wenn Unternehmen Schrott und Altmetall verkaufen, gilt in der Regel die Umkehr der Steuerschuld. Hier lesen Sie, wie die Abrechnung funktioniert und worauf Buchhaltung und Einkauf achten sollten.

Hinweis vorab
Dieser Ratgeber erklärt die Grundzüge verständlich. Er ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall und Sonderfälle wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2011 gilt für die Lieferung von Schrott und Altmetallen zwischen Unternehmen das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG.
- Nicht der Verkäufer, sondern der Käufer schuldet die Umsatzsteuer und führt sie an das Finanzamt ab.
- Der verkaufende Betrieb stellt daher keine Umsatzsteuer in Rechnung und erhält sie auch nicht ausgezahlt.
- Welche Waren betroffen sind, regelt die Anlage 3 zum Umsatzsteuergesetz.
Wie das Reverse-Charge-Verfahren funktioniert
Normalerweise stellt der Verkäufer Umsatzsteuer in Rechnung und führt sie ab. Beim Handel mit Schrott hat der Gesetzgeber dieses Prinzip umgedreht: Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über, also auf den Käufer des Schrotts. Hintergrund war Steuerbetrug, bei dem Umsatzsteuer kassiert, aber nie abgeführt wurde.
Für Ihren Betrieb heißt das: Verkaufen Sie Ihr Altmetall an einen Schrotthändler, erhalten Sie den Nettobetrag. Der Händler meldet die Umsatzsteuer selbst an und kann sie in der Regel zugleich als Vorsteuer abziehen.
Welche Materialien betroffen sind
Die Anlage 3 zum UStG nennt die betroffenen Gegenstände. Für metallverarbeitende Betriebe und Werkstätten sind vor allem diese relevant:
- Abfälle und Schrott aus Eisen und Stahl
- Abfälle und Schrott aus Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink und Zinn
- Abfälle und Schrott weiterer unedler Metalle
- Bestimmte Abfälle und Schrott von Akkumulatoren und Batterien
Nicht betroffen ist zum Beispiel der Verkauf einer funktionsfähigen Gebrauchtmaschine zur Weiternutzung. Sie ist kein Schrott, deshalb gilt dafür die normale Umsatzsteuer. Für bestimmte Metallerzeugnisse wie Halbzeug gibt es eine eigene Regelung mit Betragsgrenze in Anlage 4 UStG. Diese ist vom Schrotthandel zu unterscheiden.
Rechnung oder Gutschrift: So wird abgerechnet
Im Schrotthandel ist die Gutschrift üblich: Nicht Ihr Betrieb schreibt eine Rechnung, sondern der Käufer erstellt nach der Verwiegung eine Abrechnung über Sorte, Gewicht und Preis. Sie muss ausdrücklich als Gutschrift bezeichnet sein.
Wegen der Umkehr der Steuerschuld enthält die Abrechnung keine Umsatzsteuer. Stattdessen muss der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ enthalten sein. Prüfen Sie außerdem, ob die Steuernummer beziehungsweise USt-IdNr. beider Seiten korrekt angegeben ist.
Sonderfälle
- Kleinunternehmer: Wird beim verkaufenden Betrieb nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben, greift das Reverse-Charge-Verfahren nicht.
- Privatpersonen: Sie verkaufen ohne Umsatzsteuer. § 13b betrifft sie nicht.
- Demontage und Schrottankauf in einem Auftrag: Die Demontageleistung und der Ankauf des Materials sind zwei verschiedene Vorgänge. Sie werden steuerlich getrennt betrachtet und sollten im Angebot getrennt ausgewiesen sein. Ob für die Demontageleistung selbst eine Sonderregel gilt, etwa bei Bauleistungen, hängt vom Einzelfall ab.
So rechnen wir mit Gewerbekunden ab
Beim Ankauf von Schrott und Altmetall von Unternehmen wird das Material in Rheinberg verwogen und nach Sorte bewertet. Sie erhalten eine Abrechnung mit Gewicht, Sorte und Preis. Bei Demontageprojekten weisen wir Leistung und Materialwert getrennt aus, siehe Industriedemontage und Rückbau.
Häufige Fragen zu § 13b bei Schrott
Bekomme ich beim Schrottverkauf Umsatzsteuer ausgezahlt?
Nein, bei Lieferungen zwischen Unternehmen in der Regel nicht. Der Käufer schuldet die Steuer und meldet sie selbst an. Sie erhalten den Nettobetrag.
Muss ich selbst eine Rechnung schreiben?
Im Schrotthandel erstellt meist der Käufer eine Gutschrift. Sie können auch selbst eine Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ausstellen.
Gilt das auch für Kabelschrott?
Abfälle und Schrott aus Kupfer und Aluminium sind in der Anlage 3 erfasst. Ob isolierter Kabelschrott darunter fällt, hängt von seiner Einordnung im Zolltarif ab. Klären Sie das im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.
Was passiert, wenn trotzdem Umsatzsteuer ausgewiesen wird?
Eine falsch ausgewiesene Steuer kann der Verkäufer nach § 14c UStG schulden. Die Abrechnung sollte dann berichtigt werden. Sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Weiterführende Seiten
- Schrottankauf und Altmetall: Ankauf in Rheinberg
- Containerdienst für Gewerbe: für wiederkehrenden Metallanfall
- Was kostet eine Industriedemontage?: Kostenfaktoren und Metallwert